Nutzungsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Anbieter
Die Sparkasse Trier, Theodor-Heuss-Allee 1, 54292 Trier (nachfolgend „Sparkasse“) Betreiberin der Internetseite www.Gemeinsambewirken.de. und Anbieterin des regionalen Spendenportals „gemeinsambewirken“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.Gemeinsambewirken.de.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Unser Engagement in unserem Geschäftsgebiet – der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg – ist sehr vielfältig: für die Region und die Menschen, die hier leben.

Die Sparkasse Trier leistet somit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z.B. durch die Förderung kultureller und sportlicher Angebote, von Bildung und sozialem Engagement.

Seit fast 200 Jahren sind wir tief in der Region verwurzelt. Wir sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden.
1.3 Ziel der Spendenplattform
Engagement für die Region und die Menschen, die hier leben - ganz im Sinne unserer Kunden.

Wir haben unsere Spendenplattform „gemeinsambewirken“ ins Leben gerufen, um unsere Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Projekte aus der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.
1.4 Spendensumme
Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse Trier eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse Trier wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel auf ihrer Facebookseite, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.
1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Auf der Spendenplattform „gemeinsambewirken“, haben gemeinnützige Vereine und Organisationen die Chance, Spenden für ihre Projekte zu sammeln.

Teilnehmen kann jeder gemeinnützige Verein / jede gemeinnützige Organisation aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Trier, der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg.

Das Projekt sollte in der Beschreibung deutlich formuliert werden, damit die Spendenverteiler konkret wissen worum es bei dem Projekt geht. Allgemeine Formulierungen wie bspw. „Förderung der Jugendarbeit“, „Unterstützung des KIGA“ o.Ä. sollten dabei vermieden werden.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Auf der Spendenplattform können sich Vereine und Organisationen bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
  • ihren Sitz in der Stadt Trier oder dem Landkreis Trier-Saarburg haben
Der Bewerber benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein / die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein / seine Organisation in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Sparkasse fördert keine Sekten sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1 Projekte
Auf der Spendenplattform „gemeinsambewirken“ dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in Umsetzung befinden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
2.2.2 Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.2.3 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.gemeinsambewirken.de. Dort sind der gemeinnützige Verein oder die Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende zu beschreiben. Jeder Verein / jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen und nach Fristablauf zu aktualisieren. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können mit Ausnahme des Freistellungsbescheids nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder mit hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projektes wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch den Projektpartner sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine Email Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt: foerderung@sparkasse-trier.de, Telefon: 0651 712-1011

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
2.2.4 Nutzung
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Trier von allen Ansprüchen frei.

Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
  • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • Irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
2.2.5 Zeitraum
Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projektes; frühestens jedoch mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend auf der Spendenplattform gemeinsambewirken.de freigeschaltet.
2.3 Spendencode-Eingabe im Internet
Die von der Sparkasse Trier ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können unter gemeinsambewirken.de nach Belieben an die teilnehmenden Projekte verteilt werden. Neben der Einlösung von Spendencodes, können Projekte auch mit einer Privatspende über ein Bezahlsystem unterstützt werden.

Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.

Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

Die Spendencodes haben einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

Die Spendencodes können 1 Jahr ab Ausgabe eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist.

Die Ausgabe der Spenden-Gutscheine an Kunden und Nichtkunden liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Anspruch auf Ausgabe von Gutscheinen kann nicht geltend gemacht werden.
2.4 Spendencode-Einlösung im Internet
Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

Die Sparkasse Trier behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
2.5 Kommentierung
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.6 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Vereine / Organisationen werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung des Projektziels, spätestens nach Ablauf der Projektlaufzeit. In diesem Fall wird der generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

Diejenigen Projekte, die vor Ablauf der Projektlaufzeit ihr Projektziel erreicht haben, erhalten ihre Spende ausgezahlt. Die Projektabrechnung erfolgt jeweils zum 15. eines Monats, die Spendenauszahlung erfolgt jeweils bis zum 30. des Abrechnungsmonats.

Projektträger, die zum Projekteende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt hinterlegt wurde.

Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme, spätestens nach sechs Monaten. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.
2.7 Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Sparkasse Trier und allen Privatspendern, die dies wünschen, innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.

Für teilnehmende Vereine wird in ihrem persönlichen Login als Hilfestellung eine vorausgefüllte Zuwendungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese kann, muss aber nicht genutzt werden.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Sparkasse – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Trier verwiesen.

Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an foerderung@sk-trier.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise zu beachten.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.